Gottgefällige Investitionen

Finanz-Transaktionen nach islamischem Recht stehen vor allem in den muslimischen Staaten hoch im Kurs. Klaus Hachmeier erklärt, was sich hinter Begriffen wie "riba"-Verbot oder "Murabaha"-Finanzierung verbirgt.

Kein Glücksspiel, Zinsverbot, islamische Aktienfonds:

Kinder vor Werbetafel einer islamischen Bank in Malaysia; Foto: AP
Eine besondere Dynamik erfährt Islamic Banking heute in den arabischen Golfstaaten und in Malaysia, wo islamische und "konventionelle" Banken in freier Konkurrenz stehen.

​​Der Begriff "Islamic Finance" hat sich mittlerweile auch im Deutschen als Ausdruck für ein umfassendes System islamisch geprägter geschäftlicher Transaktionen durchgesetzt. Eng verwandt und fast genauso häufig anzutreffen ist der Ausdruck "Islamic Banking", der die in vielen Fällen zentrale Rolle der Banken in diesem Feld dokumentiert.

Nun lässt sich aus den islamischen Quellen – und dazu zählen neben dem Koran vor allem die tradierten Überlieferungen über die frühe islamische Gemeinde um den Propheten Muhammad – schwerlich ein umfassendes Wirtschaftssystem konstruieren.

Eine Art "soziale Marktwirtschaft"

Zumindest kristallisieren sich gewisse Grundzüge heraus, die für den Islam eine Art "soziale Marktwirtschaft" nahe legen: Während anerkannt wird, dass durch kaufmännisches Handeln Gewinn und Wohlstand erzielt werden dürfen (ökonomisch gesehen spricht dies für das Recht auf Privateigentum und eine freie Preisbildung durch Angebot und Nachfrage), werden deutlich auch die sozialen Verpflichtungen, wie die Spende an Arme und Bedürftige, betont.

Beispiele: "Wenn am Freitag zum rituellen Gebet gerufen wird, dann lauft, Gottes zu gedenken, und lasst das Kaufgeschäft so lange ruhen! ...Wenn aber das rituelle Gebet vollzogen ist, geht wieder auseinander und strebt danach, dass Gott Euch Gunst erweist (indem ihr eurem Erwerb nachgeht)!" (Koran 62: 9-10) – "Ihr Gläubigen! Gebt Spenden von den guten Dingen, die Ihr (im Erdenleben) erworben habt, und von dem, was wir die Erde für Euch haben hervorbringen lassen! Und sucht Euch nicht das Schlechteste davon aus, um es (anderen) zu spenden, während Ihr es (für euch selber) nicht nehmt, ohne dabei ein Auge zuzudrücken!" (Koran 2:267).

Westliche (auch muslimische) Islamwissenschaftler weisen auf den historischen Hintergrund der koranischen Offenbarung im Umfeld der Handelsstadt Mekka hin. Nach konservativer islamischer Auslegung ist der Koran das unverfälschte Wort Gottes, das unabhängig von räumlichen und zeitlichen Beschränkungen Gültigkeit besitzt.

Darüber hinaus finden sich einige stärker fassbare Einschränkungen, die das wirtschaftliche Leben berühren. Die erste betrifft das generelle Verbot von Glücksspielen, welches aus dem koranischen Verbot des "maisir" hergeleitet wird: ein Spiel, bei dem mit Pfeilen um die besten Stücke geschlachteter Kamele gespielt wurde.

Verbot spekulativen Handelns

Aus den islamischen Quellen leitet sich ein Verbot spekulativen Handelns ("gharar") ab, wie man es bei kurzfristigen Spekulanten, die vorübergehende Kursschwankungen ausnutzen wollen, zu sehen glaubt.

Die folgenschwerste Einschränkung durch das islamische Regelwerk ist zweifellos das Verbot von "riba", das vielfach und nicht völlig korrekt als allgemeines Zinsverbot aufgefasst wird. Dieses Wort von umstrittener Herkunft wird im Koran im Zusammenhang mit Geldleihern genannt, die exzessive Zinsen verlangen, und kann als "Wucherzins" übersetzt werden.

Heute wird das Verbot so interpretiert, dass keine Zinsen für gewährte Kredite erhoben werden dürfen. Dagegen sind zinsähnliche Strukturen bei Verkaufstransaktionen erlaubt: Zahlt jemand beispielsweise für ein Objekt später, erkennen islamische Juristen an, dass als Entgelt für die zeitliche Geldüberlassung ein Preisaufschlag angemessen ist.

Inspiriert durch deutsche Genossenschaftsbanken

Ab der Mitte des 20. Jahrhunderts traten die ersten Vorläufer des heutigen "Islamic Banking" auf. 1963 gründete etwa der Ägypter Dr. Ahmad al-Najjar, inspiriert durch die westdeutschen Genossenschaftsbanken, eine Bank im Nildelta, die vollkommen auf Zinsgeschäfte verzichtete und die Kundeneinlagen gänzlich in Beteiligungsmodelle oder in eigene Handelsaktivitäten investierte.

Das Experiment endete wenige Jahre später unter ominösen Umständen, wohl eine finanzielle Schieflage. Die islamischen Republiken Sudan, Pakistan und Iran haben weite Teile ihres Staatssystems – darunter auch die Banken – islamischen Regeln unterworfen.

Die stärkste Dynamik in diesem Feld kommt heute aus den arabischen Golfstaaten sowie aus Malaysia, wo islamische und "konventionelle" Banken in freier Konkurrenz stehen und erstere bereits einen Marktanteil von bis zu 20 Prozent mit rasant steigender Tendenz erobert haben.

Zunehmend bieten auch westliche Bankinstitute eigene islamische Produkte aus eigenen islamischen Produktabteilungen an. Mittlerweile finden sich beispielsweise auch Unternehmensanleihen auf dem Markt.

Kritisiert wird, dass islamische Produkte oft nur die konventionellen imitieren und somit bis auf den Namen keine eigenen islamischen Charakteristika aufweisen. Dies trifft gerade für Produkte zu, die zinsähnliche Strukturen nachbilden.

Immobilienkredit als "murabaha"-Transaktion

Ein Immobilienkredit wird zum Beispiel durch die "murabaha"-Transaktion nachgebildet, in der die Bank die Immobilie oft nur für eine Sekunde erwirbt und direkt an den Endkäufer gegen Ratenzahlung weiterveräußert. Die Kaufraten werden so kalkuliert, dass sie den Zinszahlungen des klassischen Immobilienkredits entsprechen.

Kritiker fordern, solche kreditäquivalenten Strukturen einzuschränken oder ganz abzuschaffen; es soll dann nur noch zinslose Kredite oder Geldanlagen mit voller Gewinn- und Verlustbeteiligung ("mudaraba") geben. Dagegen ist einzuwenden, dass der Durchschnittshaushalt für größere Anschaffungen (Haus, Auto, Stereoanlage) oft zur Geldaufnahme gezwungen ist, weil der Kauf nicht auf einen Schlag vom eigenen Konto bezahlt werden kann.

Sofern diese Anschaffungen einzig dem Eigenkonsum gelten, kommt "mudaraba" nicht infrage, da keine Gewinne anfallen. Der Erfolg von "Islamic Finance" wird davon abhängen, ob islamische Produktalternativen entstehen, die über die bloße Konformität mit dem islamischen Recht (das wie andere Rechtssysteme auch mehr oder weniger flexibel gehandhabt werden kann) hinaus die Bedürfnisse der breiteren islamischen Bevölkerung ansprechen.

Klaus Hachmeier

© KULTURAUSTAUSCH – Zeitschrift für internationale Perspektiven

Dr. Klaus Hachmeier lebt in Frankfurt und arbeitet für die BHF-Bank, die vor kurzem eine Filiale in Abu Dhabi eröffnet hat. Er ist Islamwissenschaftler und Volkswirt.

Qantara.de

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