Kampf zweier mutiger Schwestern

Die beiden Schwestern Asma Jahangir und Hina Jilani setzen sich seit 25 Jahren für die Rechte von Frauen in Pakistan ein. Ihre Anwaltskanzlei in Lahore ist heute eine der bekanntesten im Land. Von Bernard Imhasly

Die beiden Schwestern Asma Jahangir und Hina Jilani setzen sich seit 25 Jahren für die Einhaltung von Menschenrechten, insbesondere der Rechte der Frauen, in Pakistan ein. Ihre Anwaltskanzlei in Lahore ist heute eine der bekanntesten im Land. Bernard Imhasly informiert

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Pakistanische Frauen demonstrieren am Weltfrauentag in Karatschi für ihre Rechte

​​Es ist eine der bekanntesten Anwaltskanzleien Pakistans, doch ihr Zugang könnte nicht anonymer sein. Kein Namensschild weist dem Besucher den Weg, und wenn man einmal den Eingang des Hauses gefunden hat, muss man zunächst zwei bewaffnete Wachen passieren, bevor hinter einer verschlossenen Tür endlich vertraute Zeichen eines Anwaltsbüros auftauchen: Wandregale voller Aktenbündel und geschäftige junge Frauen.

Die Besucher im Vorraum, die auf ihren Termin warten, sehen allerdings nicht wie die Klientinnen einer erstklassigen Anwaltsadresse aus. Es sind ärmlich gekleidete Frauen, in billige Schals oder Burkas gehüllt. Einige sind von Männern begleitet, andere stehen eng beieinander und flüstern.

Seit 25 Jahren im Einsatz

Foto: 'The south-asian.com'
Asma Jahangir

​​Für die beiden Schwestern Asma Jahangir und Hina Jilani sind sowohl die Frauen wie die bewaffneten Türhüter Markenzeichen. Seit nun bald 25 Jahren kämpfen sie für die Achtung und Durchsetzung der Grundrechte von ärmeren Mitbürgern, die oftmals mit Füssen getreten werden.
Den Beweis, dass die Anwältinnen dabei wahrgenommen werden, liefern die Wachen. Vor zehn Jahren waren in Lahore Poster aufgetaucht, auf denen Asma Jahangirs Foto prangte, begleitet von einer Fatwa, die ihre Hinrichtung zur Pflicht jedes guten Muslims erklärte.

Und vor fünf Jahren erschienen in Hinas Büro eine Frau und ein Mann, als gerade eine junge Klientin bei ihr war. Der Mann zog eine Pistole unter dem Hemd hervor und streckte die 29-jährige Samia Sarwar mit einem Schuss nieder. Darauf verließen die beiden das Büro, als sei nichts geschehen.

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Hina Jalani

​​Es sind nicht nur diese Angriffe, die Jahangirs und Jilanis Ruf begründeten. Noch mehr war es ihre Reaktion darauf. Auf die Frage, ob sie nach der Fatwa untergetaucht sei wie Salman Rushdie, antwortete Asma Jahangir lachend: "Untergetaucht? Um diesen Mullahs den Triumph meiner Angst zu geben? Nein, ich ging weiterhin jeden Tag zum Gericht. Der einzige Unterschied war, dass ich eine Sonnenbrille trug."

Die beiden Anwältinnen hatten Zivilcourage schon früh gelernt. Ihr Vater war ein Politiker, der wegen seiner Äußerungen gegen die Militärdiktatur öfters im Gefängnis war als zu Hause. 1970 reichte Asma Jahangir, damals 18-jährig, eine Petition beim Obersten Gericht ein, welche die Freilassung ihres Vaters forderte – mit Erfolg.

Drei Jahre später wurden die Schwestern mit 17 weiteren Frauen des Women's Action Forum verhaftet, als sie auf die Strasse gingen, um gegen Zia ul-Haq zu protestieren, der seine militärische Herrschaft mit der Einführung einer mittelalterlichen islamischen Rechtsordnung – den "Hadud-Verordnungen" – zu legalisieren versuchte.

Auftragsmord im Fall Sarwar

Der Mord an Samia Sarwar war aber selbst für Hina Jilani zu viel. "Ich bin eine starke Frau. Aber in jenem Augenblick stand ich da und meine Beine begannen zu zittern." Es war nicht die Angst, als Nächste an die Reihe zu kommen, die sie schwanken ließ. Die Frau, die den Mörder begleitet hatte, war die Mutter des Opfers gewesen.

Sarwar hatte einige Monate zuvor ihren gewalttätigen Ehemann in Peshawar verlassen und war nach Lahore geflohen, in ein Heim namens "Dastak" (Anklopfen), das Jilani für Opfer häuslicher Gewalt eingerichtet hatte. Die Eltern versuchten, Samia zurückzuholen und damit die Familienehre zu retten.

Als alles nichts fruchtete, kam die Mutter mit einem Auftragsmörder und ließ ihre Tochter erschießen. Fünf Jahre später sind die Eltern und der Mörder immer noch frei. Mehr noch: Der Vater hat gegen Jilani Klage eingereicht. Diese habe seine Tochter entführt, in Lahore in ein Bordell gebracht und dann umbringen lassen, behauptet er.

Jilani muss immer noch nach Peshawar fahren, um sich dort zu verteidigen. Doch es ist nicht dies, was sie heute noch erschüttert. Es war der Anblick der Frau, die in ihrem Blut auf dem Boden lag, während sich ihre Mutter weigerte, sich zu ihr hinunter zu bücken.

Das unmenschliche Verhalten der Mutter gibt eine Idee von der Härte religiös und stammesmäßig legitimierter Traditionen. Über 40 Prozent der Frauen in Pakistan, heißt es in einem Bericht von Amnesty International, akzeptierten häusliche Gewalt als Teil ihres Frauenschicksals.

Hadud-Strafen noch immer in Kraft

Der Staat hat zwar kürzlich die Vertretung der Frauen in den Parlamenten und in den Gemeinderäten erhöht. Doch die "Hadud-Verordnungen" haben 20 Jahre nach ihrer Einführung durch das Militärregime immer noch Rechtskraft. Sie verletzen klar die Verfassung, doch für das dem Obersten Gericht gleichgestellte Sharia-Gericht sind sie religiös legitimiert.

Die Verordnungen sind dafür verantwortlich, dass heute eine große Mehrheit der inhaftierten Frauen wegen "Zina" (Ehebruch und Unzucht) im Gefängnis sitzen. Der "Zina"-Paragraph macht es jedem Mann leicht, seine Frau loszuwerden. Die Regelung sorgt nämlich dafür, dass die Zeugenaussage einer Frau weniger wiegt als die eines Mannes.

Dasselbe gilt, wenn eine Frau vergewaltigt wird und Klage einreicht. Sie muss vier Männer mitbringen, die bezeugen, dass gegen sie Gewalt angewandt wurde. Schafft sie das nicht, riskiert sie wegen unerlaubten sexuellen Kontakts ins Gefängnis zu kommen.

Die beiden Anwältinnen konnten Samia Sarwar und die rund 1000 jährlichen Opfer von "Ehrenmorden" zwar nicht retten, doch sie haben unzählige Frauen gegen die drakonischen "Hadud-Verordnungen" verteidigt und vor Haftstrafen und Peitschenhieben bewahrt.

Die Strafen selbst zu ächten, ist ihnen bisher nicht gelungen. Kürzlich wurde einem Parlamentarier mit dem Tod gedroht, als er eine entsprechende Gesetzesänderung einbringen wollte. "Wir kämpfen hier gegen tief sitzende gesellschaftliche Vorurteile, die sich nicht von einem Tag auf den andern ändern", sagt Jahangir.

Ihr eigentlicher Gegner ist der Staat, der von patriarchalischen (oder auch nur opportunistischen) Motiven geleitet wird und solche Paragraphen als Mittel gesellschaftlicher Repression einsetzt.

Präsident Musharraf hat vor zwei Jahren versprochen, die "Hadud-Verordnungen" zu revidieren. Doch bisher ist nichts geschehen, weil der Präsident innenpolitisch auf die Unterstützung der islamistischen Parteien angewiesen ist.

Schlecht funktionierender Rechtsstaat

Die beiden furchtlosen Anwältinnen halten wenig von den meisten ihrer Anwaltskollegen. Diese seien für Geld zu allem bereit, sagen die beiden Schwestern.

Auch die Richter seien noch immer nicht aus dem Schatten der Militärdiktatur herausgetreten. Die "Doctrine of Necessity", mit der die Gerichte Militärputsche legitimierten, präge noch heute das Verhalten der Richter zum Staat.

Die Justiz habe noch immer nicht gelernt, ihre Rolle im demokratischen Staat zu definieren, sagt Jilani. Gleichzeitig weiß sie aber auch, in was für einem schwierigen Umfeld Richter Recht sprechen müssen – schlecht bezahlt und ohne professionelle Infrastruktur.

Und sie preist die paar Schwalben, die vielleicht einen Frühling ankünden: "Es gibt Richter, die sich für Menschenrechte einsetzen." Und Asma fügt hinzu, dass bis heute noch kein Gericht es gewagt habe, eine der leicht ausgesprochenen Todesstrafen wegen Blasphemie auch ausführen zu lassen.

Dieser hartnäckige Optimismus illustriert die moralische Autorität der beiden Menschenrechtlerinnen fast noch mehr als ihr Zorn über das Ausmaß an gesellschaftlichem Unrecht. Die Einsicht, dass ihr Kampf für Gerechtigkeit lange dauern wird, erlaubt es ihnen auch, sich nicht in einen Strudel von Pessimismus hineinziehen zu lassen.

Hina Jilani gibt sogar zu, dass ihre Arbeit momentan noch schwieriger sei als vor 20 Jahren. Es gebe heute weniger junge Leute als zurzeit der Militärdiktatur, die bereit seien, ihre Karriere warten zu lassen und sich für die Anliegen der Zivilgesellschaft einzusetzen.

Internationales Engagement

Dennoch sprechen die Anwältinnen lieber von den Erfolgen der Menschenrechtsbewegung in Pakistan als von ihren persönlichen Enttäuschungen. Die vom islamischen Gesetz geforderten rabiaten Strafen wegen Unzucht oder Ehebruch würden selten ausgeführt.

Trotz der vielen Frauen in den Gefängnissen liege die Freispruchsrate bei "Zina"-Anklagen heute bei 90 Prozent. Und auch wenn es immer noch zahlreiche "Ehrenmorde" gebe, wisse heute zumindest jeder, dass dies ein Verbrechen sei.

Die beiden Frauen haben auch dazu beigetragen, dass ihre Arbeit unabhängig von ihnen weitergeht. Das "Women's Action Forum" wurde in den achtziger Jahren zum Kern der Demokratiebewegung.

Jahangir und Jilani sind Mitbegründerinnen der "Human Rights Commission of Pakistan", die heute im ganzen Land Zweigstellen hat und die wichtigste Überwachungsinstanz für Verletzungen fundamentaler Rechte geworden ist. In ihrer Kanzlei beschäftigen sie 14 Anwältinnen, die jeden Fall aufnehmen, der an sie herangetragen wird. In den allermeisten Fällen sind es kostenlose Leistungen.

Die Institutionalisierung der Menschenrechtsarbeit in Pakistan gibt den beiden Anwältinnen auch die Möglichkeit, ihre Erfahrung internationalen Organisationen zur Verfügung zu stellen. Asma Jahangir ist für zwei Amtsperioden zur Uno-Sonderberichterstatterin für "außergerichtliche, summarische und willkürliche Hinrichtungen" bestimmt worden. In diesem Jahr wird sie den Posten abgeben.

Außerdem ist sie Kommissarin bei der Internationalen Juristenkommission in Genf und Mitbegründerin und Präsidentin der Nichtregierungsorganisation "South Asia for Human Rights".

Auch ihre Schwester ist Mitglied in einer Reihe internationaler Menschenrechtsorganisationen und wird oft als Expertin für Uno-Agenturen hinzugezogen.

Diese internationale Tätigkeit zeigt den beiden, dass die Menschenrechte in Pakistan zwar öfters verletzt werden als in westlichen Ländern, dass aber solches Unrecht – etwa häusliche Gewalt gegen Frauen – auch in reichen demokratischen Ländern verbreitet ist.

Die beiden Anwältinnen haben bereits zahlreiche Auszeichnungen erhalten. Doch die Ehrendoktorhüte haben sie nicht davon abgehalten, weiterhin auf die Strasse zu gehen und zu demonstrieren. "Was mich antreibt, ist Zorn", sagt Jilani. "Zorn und die Einsicht, dass ich es nicht dabei belassen darf. Ich muss etwas mit meinem Zorn tun."

Bernard Imhasly

© Neue Zürcher Zeitung 13.4.2004

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