Ökumenisches Patriarchat pocht auf seine Rechte

Die Rechte der christlichen Minderheiten in der Türkei werden nach wie vor verletzt. Schwierig ist die Lage auch für das Ökumenische Patriarchat: Durch das vom Parlament kürzlich verabschiedete Gesetz über die Privatschulen ist es in seiner Existenz gefährdet. Von Cyrill Stieger

Die Rechte der christlichen Minderheiten in der Türkei werden nach wie vor verletzt. Schwierig ist die Lage auch für das Ökumenische Patriarchat: Durch das vom Parlament in Ankara kürzlich verabschiedete Gesetz über die Privatschulen ist es in seiner Existenz gefährdet. Von Cyrill Stieger

Im Phanar am Goldenen Horn von Istanbul, dem Amtssitz des Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, wird gehämmert und gezimmert. Die Vorderseite des mehrstöckigen holzverschalten Gebäudes ist teilweise von einem Baugerüst verdeckt. Am Eingang weht die türkische Fahne.

Diesmal habe es überhaupt keine Schwierigkeiten gegeben, die Bewilligung für die Renovationsarbeiten zu erhalten, betont der Pressesprecher des Patriarchats, Dositheos Anagnostopoulos. Das sei allerdings nicht immer so gewesen.

So habe man nach einem Brand 1941 mehr als vier Jahrzehnte warten müssen, bis der türkische Staat die Bewilligung zum Wiederaufbau erteilt habe. Dass es diesmal so schnell gegangen sei, hänge wohl mit dem Besuch von Papst Benedikt XVI. Ende November zusammen.

Tiefsitzendes Misstrauen

Der seit 1991 amtierende Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. hat in der Türkei einen schweren Stand. Er ist nicht nur das geistliche Oberhaupt der griechisch-orthodoxen Minderheit in Istanbul, sondern auch - wie im Byzantinischen Reich und unter der Herrschaft der Osmanen - der geistliche Führer aller orthodoxen Christen.

Die Jurisdiktion des Patriarchen reicht auch heute noch über die Türkei hinaus. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen einige griechische Inseln, unter anderm Kreta. Dem Patriarchen unterstellt sind zudem mehr als 30 Diözesen im Norden Griechenlands, auch wenn diese seit den zwanziger Jahren des letzten Jahrhunderts weitgehend vom Erzbischof von Athen verwaltet werden.

Hinzu kommen die Mönchsrepublik Athos sowie griechisch-orthodoxe Diaspora-Gemeinden in Westeuropa und Übersee. Im Gegensatz zum Papst verfügt Bartholomaios I. jedoch über keine Weisungsbefugnisse. Er ist unter den orthodoxen Patriarchen der "primus inter pares".

Für Ankara hingegen ist der Ökumenische Patriarch lediglich das geistliche Oberhaupt der griechischen Minderheit in der Türkei. Nur in dieser Funktion ist er offiziell anerkannt. Die Begründung dafür lautet, mit dem nach dem griechisch-türkischen Krieg im Juli 1923 in Lausanne abgeschlossenen Friedensvertrag seien neben dem Kalifat auch alle andern religiösen Führungsämter aus der Zeit des Osmanischen Reiches abgeschafft worden.

Doch ist das Patriarchat in dem Dokument, in dem die nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften in der Türkei den Status von Minderheiten mit weitgehenden Rechten erhielten, mit keinem Wort erwähnt. Für türkische Nationalisten ist das Festhalten des Patriarchen am Titel "Ökumenisch" ein Beweis dafür, dass er politische Ziele verfolgt.

Sie betrachten die christlichen Minderheiten noch immer als einen Fremdkörper oder sehen in ihnen gar eine potenzielle Gefahr für den türkischen Einheitsstaat.

Im Büro des Anwalts Kemal Kerincsiz, der Vorsitzender einer Juristenvereinigung ist und als einer der Führer der Ultranationalisten gilt, hängt eine Europa-Fahne mit dem Hakenkreuz inmitten des Sternenkranzes. Das sagt alles über seine Haltung zur EU.

Kerincsiz war unter anderm im Verfahren gegen den Literaturnobelpreisträger Orhan Pamuk als Ankläger aufgetreten. Der Anwalt behauptet allen Ernstes, der Ökumenische Patriarch wolle in Istanbul einen zweiten Vatikan schaffen, einen griechischen Kirchenstaat, der das ganze Goldene Horn umfasse. Die Griechen seien bereits daran, so sagt er, in dem von ihnen beanspruchten Gebieten Häuser zu kaufen.

Zur Zeit der Herrschaft der Osmanen hatte der Ökumenische Patriarch von Konstantinopel zweifellos eine starke Stellung. Die nichtmuslimischen Untertanen wurden entsprechend ihrer Religionszugehörigkeit aufgeteilt.

Die sogenannten Millets waren Religionsgemeinschaften mit Minderheitsstatus, konfessionell definierte "Nationen". Sie hatten das Recht auf eine gewisse Selbstverwaltung und eine eigene Rechtsprechung.

Als geistliches Oberhaupt des christlich-orthodoxen Millets hatte der Ökumenische Patriarch auch politische Funktionen, die er erst mit dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches im Ersten Weltkrieg und der Proklamation des türkischen Nationalstaates 1923 einbüßte.

Geschrumpfte griechische Minderheit

Die heutigen Vorwürfe türkischer Ultranationalisten an die Adresse des Patriarchats sind umso abstruser, als die griechische Minderheit auf einige wenige tausend Angehörige geschrumpft ist. Überhaupt ist der Anteil der Christen an der türkischen Gesamtbevölkerung von über 70 Millionen verschwindend klein.

Nach Angaben des Patriarchats leben heute in der Türkei noch 6000 bis 7000 orthodoxe Christen, unter ihnen 4000, die Griechisch sprechen. Die übrigen sind Araber, Bulgaren oder Russen. Offiziell anerkannt sind neben der griechischen Minderheit nur noch die armenische und die jüdische.

Die Zahl der Mitglieder der armenisch-apostolischen Kirche wird auf 50 000 geschätzt, jene der Juden auf 20 000. Den höchstens 10 000 in der Türkei verbliebenen assyrischen Christen hingegen verweigert der Staat den Minderheitenstatus. Das widerspricht dem Friedensvertrag von Lausanne, denn dort ist nur von nichtmuslimischen Minoritäten die Rede. Es wird nirgends präzisiert, um welche es sich dabei handelt.

Die nichtmuslimischen Minderheiten haben gemäss dem Vertrag von Lausanne das Recht auf eigene Schulen und die Verwendung ihrer Sprache in diesen Lehrstätten. In dem Dokument heißt es auch, dass türkische Bürger, die zu den nichtmuslimischen Minderheiten gehörten, die gleichen politischen Rechte wie die Muslime hätten.

Nach Meinung von Vertretern der Minderheiten werden die im Friedensvertrag verbrieften Rechte jedoch immer wieder verletzt. Auf Kritik stößt derzeit am Sitz des Ökumenischen Patriarchen vor allem das vom türkischen Parlament kürzlich verabschiedete Gesetz über die Privatschulen. Dieses sieht vor, dass nur jene Angehörigen von nichtmuslimischen Minderheiten private Schulen besuchen dürfen, die auch türkische Staatsbürger sind.

Diese Bestimmung hat für das Patriarchat gravierende Auswirkungen. Nach Ansicht von Anagnostopoulos bedeutet das neue Gesetz praktisch das Ende für das Priesterseminar auf der südlich von Istanbul im Marmarameer gelegenen Insel Heybeli (griechisch: Halki).

Der türkische Staat hatte das Seminar, in dem Generationen von griechisch-orthodoxen Geistlichen ausgebildet worden waren, im Jahre 1971 im Zuge der Verstaatlichung aller privaten Hochschulen geschlossen. Angesichts der geschrumpften Zahl von Griechen, welche die türkische Staatsbürgerschaft besitzen, wäre ein Lehrbetrieb ohne ausländische Dozenten und Studenten auch im Falle einer Wiederöffnung wohl kaum mehr möglich.

Erschwert wird die Lage auch dadurch, dass ausländische Geistliche des Patriarchats in der Regel keine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erhalten. Sie sind gezwungen, als Touristen in die Türkei einzureisen.

Hinzu kommt, dass der Ökumenische Patriarch türkischer Staatsbürger sein muss. Es wird deshalb immer schwieriger, dereinst einen geeigneten Nachfolger für den 1940 geborenen Bartholomaios I. zu finden. Laut den Angaben von Anagnostopoulos sind nur 5 der 16 griechisch-orthodoxen Metropoliten in der Türkei unter 60 Jahre alt. Das Patriarchat ist also in seiner Existenz gefährdet.

Geschlossenes Priesterseminar

Das theologische Seminar auf der Insel Heybeli liegt in bester Lage auf einem kleinen bewaldeten Hügel. Der Eingang ist verschlossen. Auf dem Dach des Gebäudes weht die Fahne der Türkei. Der türkische Wächter öffnet dem Besucher erst nach Rücksprache mit den griechisch-orthodoxen Mönchen des Klosters, das sich auf dem Gelände befindet, das Tor.

Das repräsentative Gebäude, das seit mehr als dreissig Jahren leer steht, befindet sich in einem tadellosen Zustand, ebenso der prachtvolle Garten. Auch im Innern ist alles sauber geputzt. Es gibt nicht das geringste Zeichen von Verfall. In den Schulzimmern sieht alles so aus, als ob die Seminaristen diese erst am Abend zuvor verlassen hätten. Nur die Pulte stammen aus einer längst vergangenen Zeit.

Ganz offensichtlich legt man sehr grossen Wert auf die Pflege des Grundstückes. Das hat seinen Grund. Das Ökumenisch Patriarchat möchte nämlich verhindern, dass der türkische Staat seine hartnäckige Weigerung, das Priesterseminar wieder zu öffnen, damit begründen könnte, das Gebäude sei in einem desolaten Zustand.

Es gibt derzeit keine Anzeichen für ein türkisches Einlenken in dieser für die Zukunft des Ökumenischen Patriarchats so wichtigen Frage. Eine Angliederung des Priesterseminars an die staatliche Universität von Istanbul lehnt das Patriarchat mit der Begründung ab, das Seminar sei nicht einfach eine theologische Hochschule, sondern eine Ausbildungsstätte für Priester.

Als solche müsse sie unabhängig bleiben. In einem säkularen Staat wie der Türkei dürfe es keine religiösen Schulen geben, betont Kemal Kerincsiz. Er lehnt eine Wiederöffnung des Seminars vehement ab. Auch hier wittert er eine Gefahr für den türkischen Staat.

Griechenland und das Patriarchat wollten auf der Insel Heybeli, so behauptet er, in gleicher Weise wie vor dem türkischen Befreiungskrieg "Missionsagenten" ausbilden. Das Ziel bestehe darin, die Türkei zu christianisieren und auf diese Weise die 1922 in Kleinasien verlorenen Territorien zurückzugewinnen.

Natürlich stimmen längst nicht alle Türken solchen Verschwörungstheorien zu. Doch auch die Regierung tut trotz ihrem Bekenntnis zur EU-Integration des Landes und entgegen ihren verbalen Zusagen wenig, um die Rechte der christlichen Religionsgemeinschaften und der nichtmuslimischen Minderheiten europäischem Standard anzupassen.

So ist das Ökumenische Patriarchat als juristische Person nicht anerkannt. Es ist keine Rechtspersönlichkeit und damit der Willkür des Staates ausgesetzt. Kirchlicher Besitz muss auf religiöse Stiftungen eingetragen sein. Nach wie vor werden aber Immobilien enteignet, die Stiftungen gehören. Das Patriarchat hat keine Möglichkeit, solche Übergriffe vor türkischen Gerichten anzufechten.

Wenn der Staat kirchliches Eigentum beschlagnahmen wolle, finde er immer einen Vorwand, sagt Anagnostopoulos. Das Patriarchat fordert deshalb eine Reform des Stiftungsrechts und damit verbunden eine Klärung der Eigentumsfrage.

Das Ökumenische Patriarchat gehört zu den entschiedenen Befürwortern eines EU-Beitritts der Türkei. Es verspricht sich davon eine Verbesserung der rechtlichen Stellung der nichtmuslimischen Religionsgemeinschaften und Minderheiten.

Doch hat es gerade auf diesem Gebiet wenig Fortschritte gegeben. Es falle ihm immer schwerer, so meint Anagnostopoulos, die Hoffnung nicht zu verlieren.

Cyrill Stieger

© Neue Zürcher Zeitung 2006

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