Vereinte Nationen: Frankreichs Antiterrorgesetz Gefahr für Religionsfreiheit

Die Vereinten Nationen haben sich besorgt über eine mögliche Einschränkung der Grund- und Menschenrechte durch die Antiterrorgesetzgebung in Frankreich geäußert. Das seit vergangenen November geltende Gesetz könne die Religionsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre oder die Versammlungsfreiheit beeinträchtigen, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung.

Die zuständige UN-Sonderberichterstatterin Fionnuala Ni Aolain äußerte sich besonders mit Blick auf die im Land lebenden Muslime besorgt. Sie könnten durch die geltende Rechtslage stigmatisiert und in der Ausübung ihrer Rechte beeinträchtigt werden, betonte sie. Es sei "zutiefst beunruhigend", dass die muslimische Minderheit durch das Antiterrorgesetz als eine an sich "verdächtige Gemeinschaft" dargestellt werde.

Sie empfahl der französischen Regierung, ein unabhängiges Gremium zur Überwachung der staatlichen Antiterrormaßnahmen zu schaffen. Derzeit gebe es nicht genügend Kontrollmechanismen. Zugleich unterstrich Ni Aolain die anhaltend schwierige Sicherheitslage Frankreichs, die entsprechende Maßnahmen erforderlich mache, um die Bürger zu schützen.

Frankreichs damalige Regierung hatte im November 2015 nach dem Terroranschlag im Pariser Klub Bataclan den Ausnahmezustand verhängt. Nachdem dieser wiederholt verlängert worden war, trat im November 2017 das neue Antiterrorgesetz in Kraft. Menschenrechtler kritisieren, dass es zu deutlich an die während des Ausnahmezustands geltenden Regelungen angelehnt sei und damit die Grundrechte einschränke. (KNA)