Türken in Deutschland stimmen über Verfassungsreform ab

In Deutschland lebende Türken haben seit Montagmorgen (9.00 Uhr) die Gelegenheit, am Referendum über die Einführung eines Präsidialsystems in der Türkei teilzunehmen. Zu der von den Generalkonsulaten organisierten Abstimmung sind rund 1,4 Millionen Stimmberechtigte aufgerufen - mehr als in jedem anderen Land außerhalb der Türkei.

Auch in Österreich, der Schweiz, Belgien, Dänemark und Frankreich können die dort lebenden Türken von Montag an zwei Wochen lang bis zum 9. April abstimmen. In der Türkei selbst ist das Referendum über die Verfassungsreform für den 16. April angesetzt.

Die Auslandstürken machen damit rund fünf Prozent aller Stimmen aus – und könnten bei einem knappen Ergebnis das Zünglein an der Waage sein. Im Folgenden Angaben der türkischen Wahlkommission (Stand 17. März):

In Deutschland sind rund 1,43 Millionen wahlberechtigte Türken registriert - mehr als in jedem anderen Land außerhalb der Türkei. Es folgen Frankreich (326.000), die Niederlande (253.000), Belgien (138.000) und Österreich (109.000).

Weitere Länder mit einer hohen Zahl an Stimmberechtigten sind das nur von der Türkei anerkannte Nordzypern (105.000), die USA (100.000), Schweiz (95.000) und Großbritannien/Nordirland (93.000).

In Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Dänemark und Frankreich können die Wahlberechtigten in ausgewiesenen diplomatischen Vertretungen von Montag an bis zum 9. April abstimmen - oder bis zum 16. April an bestimmten Grenzübergängen zur Türkei.

In Deutschland ist die Stimmabgabe in neun Generalkonsulaten möglich, außerdem in Wahllokalen in vier weiteren Städten. Wahlurnen gibt es in folgenden Generalkonsulaten: Stuttgart (mit 146.000 registrierten Wählern), Frankfurt/Main (143.000), Berlin (139.000), Düsseldorf (132.000), Köln-Hürth (130.000), Münster (105.000), Karlsruhe (91.000), Hamburg (84.000) und Mainz (57.000).

Weitere Wahllokale gibt es in Dortmund (beim zugehörigen Generalkonsulat in Essen sind 117.000 Wahlberechtigte registriert), sowie in München (115.000), Hannover (107.000) und Nürnberg (65.000).

Wahlberechtigte müssen nicht in dem Konsulat ihre Stimme abgeben, in dem sie sich registriert haben. Sie können auch in einem anderen Wahllokal im Ausland oder an Grenzübergängen wählen.

In anderen Staaten als den oben genannten beginnt die Abstimmung in den Auslandsvertretungen später, endet jedoch ebenfalls am 9. April. Grenzübergänge mit Wahlmöglichkeit sind unter anderem die Flughäfen Atatürk und Sabiha Gökcen in Istanbul, der Flughafen Esenboga in der Hauptstadt Ankara sowie mehrere Land- und Seeübergänge. (dpa)