«Raif Badawi Award» an vier mutige Journalistinnen aus Nahost verliehen

Der Raif Badawi Award ist am Mittwoch auf der Frankfurter Buchmesse an vier syrische und irakische Frauen verliehen worden, die ein mehrsprachiges Radioprogramm aus einem der größten Flüchtlingslager im Irak senden. Die "Flüchtlingsjournalistinnen" zögerten nicht, kritische Themen mutig anzusprechen, heißt es in der Begründung der Jury. Dazu gehörten häusliche Gewalt, weibliche Genitalverstümmelung und Frauenrechte. Den Journalismus hätten sie sich in Eigenregie angeeignet.

Haifa Ezzaz Ahmed, Haneen Hassan, Suzan Yahya und Shadan Fathulla hätten es sich zur Aufgabe gemacht, andere Flüchtlinge mit dem Dange NWE Radio aus Halabja zu unterstützen, betonte die FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung. Haifa Ezzaz Ahmed (29) aus Syrien wird mit den Worten zitiert: "Da wir selbst Flüchtlinge sind, können wir uns viel besser in unsere Hörer hineinversetzen."

Der Raif Badawi Award for courageous journalists (Badawi-Preis für mutige Journalisten) erinnert an das Schicksal des saudischen Bloggers Raif Badawi, der sich für Pressefreiheit in Saudi-Arabien einsetzt und wegen Beleidigung des Islam 2012 zu zehn Jahren Haft und 1.000 Peitschenhieben verurteilt wurde.

Raif Badawis Ehefrau, Ensaf Haidar, sorgt sich unterdessen weiter um die Gesundheit ihres Mannes: "Ich habe Angst davor, dass das Auspeitschen fortgesetzt wird", erklärte sie am Dienstag der Deutschen Welle. Haidar, die im kanadischen Exil lebt, hatte zuvor nach eigenen Angaben von einer vertraulichen Quelle erfahren, dass ihr Ehemann erneut Schläge erhalten soll. "Diese Nachricht hat mich sehr verstört", sagte sie.

Der Badawi-Preis wird von der international media alliance verliehen, Mitträger ist auch die Friedrich Naumann Stiftung für die Freiheit. Zur Premiere der Auszeichnung im vergangenen Jahr war der aus Marokko stammende Journalist Ali Anouzla geehrt worden. Anouzla setze sich beispiellos für freie Presse und Meinungsfreiheit in Marokko ein und decke durch investigative Recherche Menschenrechtsverletzungen auf, hieß es zur Begründung. (KNA)