Oberstes US-Gericht befasst sich mit Kopftuch am Arbeitsplatz

Eine Muslimin in den USA wirft der Modekette Abercrombie & Fitch religiöse Diskriminierung vor. Mit der Klage von Samantha Elauf befasst sich ab Mittwoch der Oberste US-Gerichtshof in Washington. Elauf wirft dem Unternehmen vor, es habe sie wegen ihres aus Glaubensgründen getragenen Kopftuchs nicht eingestellt. Abercrombie vertritt den Standpunkt, dass Verkäuferinnen einen bestimmten Dress Code einhalten müssen. Das Urteil wird in mehreren Monaten erwartet.

Zahlreiche religiöse Organisationen, darunter der Nationale Verband der Evangelikalen, das Amerikanische Jüdische Komitee und muslimische Verbände, haben sich auf die Seite der Klägerin gestellt. Die US-Handelskammer dagegen drängte die Richter in einem Gutachten, zugunsten von Abercrombie & Fitch zu entscheiden. Elaufs Interessen werden von der staatlichen Kommission für Gleichberechtigung am Arbeitsplatz vertreten.

Die damals 17-jährige Elauf hatte sich laut Klageschrift 2008 als Verkäuferin bei einer Abercrombie-Filiale in Oklahoma beworben. Beim Vorstellungsgespräch trug sie ein Kopftuch. Eine Ladenmanagerin habe sie positiv bewertet, doch ein regionaler Vorgesetzter habe das Kopftuch beanstandet. Die junge Frau bekam den Job nicht. Nach Darstellung des Unternehmens ging es bei der Absage nicht um Elaufs Glauben, sondern um die Bekleidungsvorschriften gegen eine Kopfbedeckung.

In erster Instanz wurde Abercrombie zur Zahlung von 20.000 Dollar verurteilt. Ein Bundesgericht hob das Urteil 2013 auf, da Elauf nicht ausdrücklich um eine religiös begründete Ausnahme von den Bekleidungsvorschriften gebeten habe. Das Oberste US-Gericht tendiert in letzter Zeit bei Streitigkeiten um Glaubensfreiheit zum Schutz der Religionsfreiheit. Im vergangenen Monat entschied das Gericht, dass ein muslimischer Häftling im Gefängnis entgegen den Vorschriften einen Bart tragen darf.

Arbeitgeber in den USA müssen im Allgemeinen die religiöse Praxis ihrer Angestellten respektieren, es sei denn, das Verhalten fügt dem Unternehmen «übermäßigen Schaden» zu. (epd)

 

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