Merkel dankt einstigen Gastarbeitern für Verdienste um Deutschland

Anlässlich des 60. Jahrestags des ersten Anwerbeabkommens für sogenannte Gastarbeiter hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) aus dem Ausland zugezogenen Arbeitnehmern ihren Dank ausgesprochen. Die Menschen, die seither aus anderen Ländern zum Arbeiten nach Deutschland kamen, hätten mit ihrer Leistung nicht nur am deutschen Sozialstaat mitgewirkt, sondern das Land auch kulturell bereichert, sagte Merkel am Montag bei einer Feierstunde im Berliner Kanzleramt. "Ein herzliches Dankeschön für all das, was Sie für unser Land getan haben", sagte die Kanzlerin. Merkel sagte weiter, aus den einstigen Gastarbeitern seien mittlerweile ganz normale Bürger geworden.

Zu dem Festakt waren rund 150 Gäste, darunter Einwanderer mehrerer Generationen, ins Kanzleramt gekommen. Mit Blick auf die Integration von Einwanderern räumte Merkel auch Versäumnisse ein. Die Anerkennung der doppelten Staatsbürgerschaft sei der CSU und CDU sehr schwer gefallen. "Wir müssen offen sein", sagte Merkel.

Arbeit sei die beste Möglichkeit zur Integration, sagte Merkel und dankte auch den deutschen Gewerkschaften und deutschstämmigen Kollegen der Gastarbeiter, die sich um eine umfassende Aufnahme der Migranten bemüht hätten. "Offenheit und Neugierde nimmt uns nichts weg", sondern bereichere die Gesellschaft, sagte die Kanzlerin mit Blick auf die aktuelle Flüchtlingsdebatte.

Die Beauftragte der Bundesregierung für Integration, Aydan Özoguz (SPD), sagte, die Lebensleistung der Gastarbeiter sei trotz ihres Mitwirkens am deutschen Wirtschaftswunder "viel zu lange" nicht anerkannt worden. Deutschland verdanke seinen Wohlstand "auch der Tatkraft der Menschen, die damals aus ihrer Heimat aufgebrochen sind", sagte Özoguz. Defizite bei der Integration in den vergangenen Jahrzehnten nannte sie "eines der größten Versäumnisse der Nachkriegsgeschichte". Heute bestreite jedoch niemand mehr die Notwendigkeit von Integration, sagte Özoguz und fügte hinzu: "Herkunft darf kein Schicksal sein."

Die Bundesrepublik hatte am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen unterzeichnet. Es folgten Verträge mit verschiedenen weiteren Ländern, darunter Griechenland, Jugoslawien und die Türkei. 1973 wurde ein Anwerbestopp beschlossen. Damals arbeiteten rund 2,6 Millionen Ausländer in Westdeutschland. (AFP/dpa)