Kopftuch für islamische Lehrerinnen in Niedersachsen künftig zulässig

Muslimische Lehrerinnen dürfen an öffentlichen Schulen in Niedersachsen in Zukunft grundsätzlich in allen Fächern ein Kopftuch tragen. Das geht aus einem Runderlass an die Schulen hervor, den das Kultusministerium am Montag in Hannover vorstellte. Lediglich bei Konflikten dürfen Schulen den Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs untersagen - dafür muss jedoch der Schulfrieden oder die staatliche Neutralität konkret gefährdet sein. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden, teilte das Ministerium mit.

Bisher durften Lehrerinnen nur im islamischen Religionsunterricht ein Kopftuch tragen. Das Land hat jedoch seine Auslegung des Schulgesetzes geändert und setzt damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom März um. Nach Ansicht der Karlsruher Richter verstößt ein pauschales Kopftuchverbot gegen die Religionsfreiheit und ist rechtswidrig.

Aus Sicht der Landesregierung in Hannover muss jedoch aufgrund der Karlsruher Entscheidung das Schulgesetz selbst nicht geändert werden - die Formulierung lasse genügend Raum zur Auslegung. Zu den Ländern, die zur Zeit der Karlsruher Entscheidung das Kopftuch im Schuldienst verboten haben, gehörten neben Niedersachsen noch Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hessen und Berlin.

Nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover trug im vergangenen Schuljahr eine von 17 islamischen Religionslehrerinnen ein Kopftuch. Probleme seien nicht bekannt. Bei den Verhandlungen des Landes über einen Staatsvertrag mit den Islamverbänden, der voraussichtlich im Herbst unterzeichnet werden soll, gehörte die Kopftuchfrage zu den Streitpunkten. (epd)

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