Im Zweifel gegen die Menschenrechte

In der Türkei sorgt die Wahl des ersten Ombudsmann des Landes für öffentliche Entrüstung – nicht zuletzt, weil der neue Amtsinhaber Ömeroğlu als Berufungsrichter im Jahr 2006 eine Verurteilung des armenischstämmigen Journalisten Hrant Dink wegen "Beleidigung des Türkentums" bestätigt hatte. Von Fatma Kayabal

Von Fatma Kayabal

Als Mehmet Nihat Ömeroğlu, ehemaliges Mitglied des Obersten Berufungsgerichts und inzwischen erster Ombudsmann der Türkei, am 5. Dezember im türkischen Parlament seinen Eid als Parteiloser ablegte, wurde dies von den Abgeordneten der Opposition mit offener Feindseligkeit quittiert. Manche wandten ihm demonstrativ den Rücken zu, andere trommelten aus Protest auf ihren Tische herum.

Abgeordnete der oppositionellen Republikanischen Volkspartei (CHP) hielten Schilder mit der Aufschrift "AKbudsmann" hoch, wobei das "AK" eine Anspielung auf die regierende Partei für Gerechtigkeit und Entwicklung (AKP) war. Der Hauptgrund für die offene Kritik an Ömeroğlu ist jedoch dessen zweifelhafte Rolle bei dem Urteil des Obersten Berufungsgerichts gegen den ermordeten türkisch-armenischen Journalisten Hrant Dink.

Ömeroğlu war nämlich einer der Richter, die Dinks Verurteilung nach Artikel 301 des türkischen Strafgesetzbuchs, der die "öffentliche Verunglimpfung" der türkischen Nation gesetzlich verbietet, zustimmten.

Hrant Dink; Foto: AP
Zielscheibe rechtsnationalistischer Gewalt: Dink war wegen seines Rufs nach einer Anerkennung des Völkermords an den Armeniern bei türkischen Rechtsextremisten verhasst. Nach Ansicht von Kritikern heizte das später vom Europäischen Menschenrechtsgericht in Straßburg gerügte Urteil der Berufungsrichter die Stimmung gegen Dink noch weiter an.

​​Dink wurde daraufhin im Jahr 2007 von einem ultranationalistischen Jugendlichen vor dem Büro der armenischen Wochenzeitung Agos in Istanbul erschossen. Der Täter Ogün Samast sagte später aus, er habe sich an Dinks "Beleidigung des Türkentums" gestört. Ein Jahr nach Dinks Ermordung wurde der berüchtigte Artikel 301 schließlich vom Parlament geändert.

Ein"Todesurteil" für Hrant Dink

Nach Ömeroğlus Wahl ins Parlament erklärte Dinks Bruder Hosrof in einer Ansprache an die Medien, dass das Urteil des Berufungsgerichts einem "Todesurteil" für Hrant Dink gleichgekommen wäre. Seine Kritik: "Anstatt diejenigen zu benennen, die für dieses Urteil verantwortlich sind, werden sie auch noch belohnt!"

Unmissverständlich hatte sich bereits im Jahr 2010 auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zum Fall Hrant Dink geäußert: "Die Zustimmung des Obersten Berufungsgerichts zu der Strafe, die Hrant Dink auf Grundlage des Artikels 301 des türkischen Strafgesetzbuchs erhalten hat, stellt eine Verletzung der freien Meinungsäußerung dar". Und weiter hieß es in der Entscheidung des Gerichts, dass Artikel 301 wie eine Waffe gegen Dink eingesetzt worden sei, was letztendlich zum Tod des Journalisten geführt habe und der Staat Maßnahmen zu dessen Schutz vernachlässigt habe.

Özgür Mumcu, Kolumnist der Tageszeitung Radikal und Jura-Dozent an der Galatasaray-Universität, begründet in seinem kürzlich erschienenen Artikel seine Bedenken gegen den neuen Ombudsmanns wie folgt: "Ein Richter, der in Dinks Artikeln für die armenische Diaspora eine "Verunglimpfung des Türkentums" sah, ist nun der Ombudsmann der Türkei? Eine Person, dessen Entscheidung von einem internationalen Gericht als Verletzung der Menschenrechte bezeichnet wurde, soll nun also die öffentliche Verwaltung auf seine Gerechtigkeit hin prüfen?"

Fadenscheinige Argumente

Ömeroğlu selbst verteidigte sich gegen die Kritik am umstrittenen Dink-Uteil indem er sagte, er habe nicht gewusst, dass der Vorname Dinks "Hrant" gewesen sei. Auf den Dokumenten habe er "Fırat" geheißen – was weitere Fragen aufgeworfen hätte, denn die Gerichtsdokumente zeigten in der Tat den Namen "Hrant" in Klammern neben seinem offiziellen Namen "Fırat".

Symbolbild Fahnen der EU und der Türkei; Foto: picture-alliance/dpa
Gradmesser für die EU-Reife der Türkei: Die neue Einrichtung des Ombudsmanns soll eine bessere öffentliche Kontrolle über die Behörden gewährleisten und in Streitfällen zwischen Bürgern und Staat vermitteln.

​​"Es ist schon sonderbar, wie Ömeroğlu mit dieser dummen Bemerkung versucht, sich politisch freizusprechen, denn es macht doch wenig Unterschied, ob es nun Dink oder jemand anders war, den dieser Fall von staatlichen Eingriff in das Recht der freien Meinungsäußerung betraf", schrieb Semih İdiz in einer Kolumne für die Hürriyet Daily News am 6. Dezember. Ferner merkte er an, dies ließe Ömeroğlu im schlimmsten Fall wie einen Lügner da stehen, im besten Fall wie jemanden, der selbst kaum Einfluss auf die Entscheidungen des Obersten Berufungsgericht gehabt hatte.

Oppositionelle Parteien stellen zudem Ömeroğlus Neutralität in Frage. In diesem Zusammenhang weisen sie darauf hin, dass Premierminister Recep Tayyip Erdoğan selbst Trauzeuge bei der Hochzeit von dessen Sohn gewesen sei, der bei der staatlichen Fluggesellschaft Turkish Airlines (THY) arbeitet.

Unter Beschuss geriet auch die Präsentation von Ömeroğlus Lebenslauf vor dem Parlament. In dem Dokument betonte er, dass er weder Alkohol trinke, noch rauche – beides Qualitäten, die zweifelsohne von Premierminister Erdoğan geschätzt werden, jedoch in einem säkularen Land wie der Türkei bei Stellenbewerbungen keine zwingende Voraussetzung sind.

Die EU forderte bereits seit einiger Zeit die Einführung eines Ombudsmanns in der Türkei und am 12. September wurde dies durch ein Referendum der Verfassung hinzugefügt. Dem Amtsinhaber fällt die Aufgabe zu, jegliche Handlungen der Behörden – sowie deren Einstellung und Verhalten – dahingehend zu überprüfen, ob sie in Einklang mit den Grundrechten stehen und gesetzeskonform sind.

Ömeroğlu und der Oberste Qādi

Allerdings scheint Ömeroğlu der Überzeugung zu sein, dass das Amt des Ombudsmanns in der Türkei nicht von Europa inspiriert wurde, sondern dass sich die Europäer dies vom osmanischen Rechtssystem abgeschaut hätten. So verwies er auf den schwedischen König Karl XII., der zu Beginn des 18. Jahrhunderts im Exil in Istanbul lebte, das osmanische Rechtssystem kennengelernt und beschlossen hatte, das Konzept des "Obersten Qādi" zu übernehmen – die Basis des heutigen Ombudsmann-Systems, so Ömeroğlus Behauptung.

Ömeroğlus Kritiker bemerken allerdings, dass die Aufgabe des Obersten Qādi zu jener Zeit darin bestanden habe, die Entscheidungen der Behörden mit der Scharia in Einklang zu bringen. Sie betonen zudem, dass der Oberste Qādi ein Instrument des Staates gewesen sei, was einen vollkommenen Gegensatz zum Amt des Ombudsmanns darstelle.

İdiz bemerkt zudem: "Die Kluft zwischen dem Versprechen der AKP, die Demokratie in der Türkei institutionalisieren zu wollen und der tatsächlichen Situation im Land wird immer tiefer. Die jüngste Wahl zum ersten Ombudsmann in der Türkei, eine Auflage für den Antrag zur Aufnahme in die Europäische Union, ist nur ein Beispiel dafür."

Eigentlich sollte die Wahl eines Ombudsmanns ein positives Zeichen in Richtung Demokratie sein, so İdiz. "Doch in einem Land wie der Türkei ist es möglich, Bedeutung und Funktion der nobelsten Institutionen zu korrumpieren, so dass die ursprüngliche Absicht ad absurdum geführt wird."

Fatma Kayabal

© Qantara.de 2012

Aus dem Englischen von Laura Overmeyer

Redaktion: Arian Fariborz/Qantara.de