Jurist Mathias Rohe befürwortet klare gesetzliche Regelung bei Kinderehen

Der Erlanger Jurist und Islam-Kenner Mathias Rohe plädiert bei der Anerkennung ausländischer Ehen in Deutschland für ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren. Hier brauche es eine «klarere gesetzliche Regelung», sagte der Leiter des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa der Katholischen Nachrichten-Agentur.

In Deutschland ist in Ausnahmefällen eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Rohe sagte, bei im Ausland geschlossenen Ehen befürworte er dagegen eine einheitliche Regelung von 18 Jahren, weil «wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen.»

Weiter forderte er «genügend Ressourcen, um den Menschen, die nach Deutschland kommen, deutlich zu machen, wie hier die Rechtslage ist.» Dabei müsse klar werden, «dass wir über unsere Grundüberzeugungen nicht verhandeln werden». Als Minderjähriger könne «man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich», betonte Rohe.

Das Problem sei, dass viele Menschen aus anderen Kulturkreisen «nicht verstehen, wenn der Staat sich einmischt». Für sie habe er sich «bei Familienstreitigkeiten außerhalb von Mord und Totschlag» herauszuhalten, sagte Rohe. «Da gilt es, zu kommunizieren, dass unser starker Staat vor allem dem Schutz der Schwächeren dient.»

Zudem müssten die Betroffenen gestärkt werden. «Kinderehen und Polygamie sind ja das Ergebnis von patriarchalischen Strukturen - einige der geflüchteten Frauen sind nicht so erzogen, dass sie ein Individualleben wahrnehmen können», so der Islam-Experte. Deshalb gehe es um «Erziehung zur Selbstständigkeit, was natürlich ein langfristiges Projekt ist», so Rohe.

Außerdem würden für betroffene minderjährige Ehefrauen genügend Plätze in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern benötigt, wenn sie von ihrem Ehemann getrennt würden. «Daran hapert es noch», kritisierte der Jurist. (KNA)

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