Islamexperte Mathias Rohe: Kopftuchentscheid ist keine Zumutung für die Schulen

Schulen werden mit der Umsetzung der Kopftuchentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nach Ansicht des Juristen Mathias Rohe keine Probleme bekommen. «Wir haben Erfahrungen zum Beispiel aus Rheinland-Pfalz, wo es keinen einzigen Fall gab, der Schwierigkeiten machte», sagte der Direktor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst.

Die Aufhebung des Kopftuchverbots für islamische Lehrerinnen mache deutliche Vorgaben. «Der Schulfrieden darf nicht gefährdet sein, das traue ich den Schulleitern zu, dass sie das einschätzen können», sagte der auf islamisches Recht spezialisierte Wissenschaftler.

Referendarinnen hätten bundesweit schon immer ein Kopftuch in Klassenzimmern tragen dürfen. «Die Schüler merken den Unterschied da nicht», sagte der Jurist. Die Entscheidung sei keine sehr große Zumutung für die Schulen. Den Vorwurf, dass sie stellvertretend für die Gesellschaft einen Konflikt austragen müssten, sehe er nicht bestätigt. «Schulen sind Teil der Gesellschaft», sagte Rohe.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem am 13. März veröffentlichten Beschluss entschieden, dass ein Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an Schulen nicht pauschal gelten darf. Künftig soll es für ein mögliches Verbot auf konkrete Konflikte, eine konkrete Gefahr für die staatliche Neutralität oder den Schulfrieden ankommen. Die Richter revidierten damit ein Urteil aus dem Jahr 2003, nach dem ein Kopftuch-Verbot prinzipiell als zulässig galt, wenn es in den Bundesländern entsprechende Gesetze gibt. (epd)

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