Bundesgericht bestätigt Abschiebung islamistischer Gefährder

Das Bundesverwaltungsgericht hat die von Niedersachsen betriebene Abschiebung zweier salafistischer Gefährder nach Algerien beziehungsweise Nigeria für rechtens erklärt.

In beiden Fällen habe es keine Abschiebungshindernisse gegeben, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag in Leipzig. (Az: 1 A 2.17 und 1 A 3.17) Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung.

Die beiden heute 27 und 22 Jahre alten Männer waren vor sechs Monaten bei einer Razzia in Göttingen festgenommen worden. Von den Sicherheitsbehörden in Niedersachsen waren sie als islamistische Gefährder eingestuft und zunächst längere Zeit beobachtet worden. Die Polizei entschloss sich zum Zugriff, weil sie Anzeichen für einen womöglich unmittelbar bevorstehenden Anschlag sah.

Für ein Strafverfahren reichten die Beweise der zuständigen Staatsanwaltschaft allerdings nicht. Daher machte Niedersachsen von einer 2005 ins Aufenthaltsgesetz eingefügten Vorschrift Gebrauch, wonach die Länder die Abschiebung eines Ausländers anordnen können, um terroristischen oder anderen Sicherheitsgefahren vorzubeugen. Das Bundesverfassungsgericht bewertete diese Vorschrift erst kürzlich als verfassungsgemäß.

In den nun entschiedenen Fällen hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im März im Eilverfahren die Abschiebung gebilligt - im Fall des Algeriers unter der Voraussetzung, dass das Land eine menschenrechtskonforme Behandlung zusichert. Niedersachsen schob daraufhin den Nigerianer Anfang April und nach Eingang entsprechender Zusagen den Algerier im Juli ab.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte nun auch im Hauptverfahren, dass dies rechtmäßig war. Beiden Männern habe keine unmenschliche Behandlung gedroht. Dies habe sich nun auch rückblickend bestätigt. Ob ein vom Innenministerium in Hannover verhängtes unbefristetes Wiedereinreiseverbot rechtmäßig ist, soll nun noch das Verwaltungsgericht Göttingen prüfen.

Innenminister Pistorius erklärte, Niedersachsen habe "den Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes als erstes Bundesland angewandt und rechtliches Neuland betreten". Nun sei bestätigt, "dass wir rechtmäßig gehandelt haben". "Niedersachsen ist entschlossen im Kampf gegen Extremisten und wird auch in Zukunft alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um gegen diese vorzugehen", erklärte Pistorius.

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, sprach von einem "großen Erfolg" für Pistorius. Das Bundesverwaltungsgericht habe die Linie des niedersächsischen Innenministers bestätigt, konsequent gegen Gefährder vorzugehen, erklärte er. "Wer terroristische Anschläge plant, darf nicht auf Nachsicht hoffen, sondern muss mit Verhaftung, Ausweisung und Abschiebung rechnen." (AFP)